Stand: 09. September 2025

Nach § 33 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem börsennotierten  Unternehmen erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. In die Berechnung des Stimmrechtsanteils sind neben den Stimmrechten aus Aktien, die dem Aktionär gehören, auch solche Stimmrechte einzubeziehen, die ihm nach § 34 WpHG zugerechnet werden.

Die Mitteilungspflicht nach § 33 WpHG gilt entsprechend

  • nach § 38 WpHG bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von bestimmten Instrumenten, sowie
  • nach § 39 WpHG für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 WpHG und Instrumenten im Sinne des § 38 WpHG, wenn die Summe der nach diesen Vorschriften zu berücksichtigenden Stimmrechte die in § 33 WpHG genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erreicht, überschreitet oder unterschreitet.

Das Unterlassen einer Stimmrechtsmitteilung hat gravierende Folgen: Die Rechte aus sämtlichen Aktien bestehen nicht, bis der jeweilige Aktionär die Mitteilungspflicht erfüllt hat (u.U. auch noch 6 Monate länger). Darüber hinaus können gegen den Aktionär erhebliche Bußgelder verhängt werden. 

In der folgenden Übersicht sind die Investoren aufgeführt, die die oben dargestellten Schwellenwerte laut der jeweils letzten Pflichtmitteilung an Infineon überschreiten. Die entsprechenden Prozent-Zahlen in der zweiten, dritten und vierten Spalte beziehen sich auf die der Mitteilung zugrunde gelegte Aktienzahl.

Gemäß § 40 WpHG ist Infineon verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33, 34 WpHG sowie nach § 38 und § 39 WpHG zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen nehmen wir über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) vor. Den vollständigen Wortlaut der DGAP-Veröffentlichungen von Infineon finden Sie hier.

Die gemäß § 41 WpHG von uns veröffentlichten Gesamtstimmrechte finden Sie hier.