Dividendeninformation

Ausschüttungspolitik

Mit unserer Dividendenpolitik verfolgen wir das Ziel, unsere Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, der seinerzeit bestehenden Risiken und um finanziellen Spielraum zu behalten, wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 0,05 Euro verminderte Dividende in Höhe von 0,22 Euro ausgeschüttet. Angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2021 und positiven Aussichten für die Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr soll die Dividende nun wieder um 0,05 Euro erhöht werden. Daher wurde der Hauptversammlung am 17. Februar 2022 eine Ausschüttung in Höhe von 0,27 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2021 vorgeschlagen. Die Hauptversammlung hat diesen Vorschlag angenommen. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien belief sich zum 30. September 2021 auf 1.305.921.137 Stück. Hierin enthalten sind 4.545.602 Aktien in Eigenbesitz, die nicht dividendenberechtigt sind. Die voraussichtliche Ausschüttungssumme würde somit auf 351 Millionen Euro nach 286 Millionen Euro im Vorjahr steigen.

Dividendenhistorie

Dividende für Geschäftsjahr Dividende je Aktie
2021 €0,27
2020 €0,22
2019 €0,27
2018 €0,27
2017 €0,25
2016 €0,22
2015 €0,20
2014 €0,18
2013 €0,12
2012 €0,12
2011 €0,12
2010 €0,10

Zahlstelle im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 4 WpHG ist die Deutsche Bank AG mit sämtlichen Niederlassungen.

Dividendenrechte

Jede Dividendenausschüttung, die vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam vorgeschlagen wird, erfordert eine Beschlussfassung der Aktionäre der Gesellschaft in einer Hauptversammlung. Die Aktionäre nehmen an Dividendenausschüttungen im Verhältnis der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien teil.

Nach deutschem Recht kann die Beschlussfassung über Dividenden sowie deren Ausschüttung nur auf Grund des im Einzel-Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinns erfolgen. Bei der Feststellung des Jahresabschlusses sind der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, nach Abzug der Beträge, die der gesetzlichen Rücklage zuzuweisen sind, sowie nach Ausgleich von Verlustvorträgen bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Aktionäre sind bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung berechtigt, weitere Beträge den Gewinnrücklagen zuzuweisen und die Gewinne ganz oder teilweise vorzutragen.

Von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden sind, soweit nicht in der Hauptversammlung abweichend beschlossen, am ersten Börsenhandelstag nach der Hauptversammlung zahlbar. Falls dividendenberechtigte Aktien über eine Clearing-Stelle gehalten werden, wird die Dividende gemäß den Bestimmungen der Clearing-Stelle gezahlt.

Einzelheiten bezüglich der ausgeschütteten Dividende und der von der Gesellschaft bestimmten Zahlstelle werden im Bundesanzeiger und in einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Ihrer Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass überhaupt nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre eine Dividende beschließt.

Die Verwaltung wird der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Die Ausschüttungssumme beträgt damit insgesamt rund EUR 351 Millionen (die genaue Ausschüttungssumme hängt von der Anzahl der eigenen – nicht dividendenberechtigten – Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ab).

Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird der nach der Dividendenzahlung verbleibende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Ja, die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 unterliegt einem Steuerabzug in Höhe von 26,375% (25% Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer zzgl. davon 5,5% Solidaritätszuschlag). Diese sog. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht einbehalten, sofern bzw. soweit bei der depotführenden Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Ausländische Anleger müssen zusätzlich noch die Steuerpflicht in ihrem jeweiligen Land prüfen.

Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.

Dividendenberechtigt sind solche Infineon-Aktien, die sich am 17. Februar 2022, also dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird, in Ihrem Aktiendepot befinden.

Entscheidend ist der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.

Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 17. Februar 2022 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen am 22. Februar 2022. Ab dem 18. Februar 2022 notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.

Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.

Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.

Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.