Aktionärsstruktur
Der Stimmrechtsanteil der in der folgenden Übersicht genannten Investoren ist der jeweils letzten Pflichtmitteilung an Infineon entnommen. Die entsprechenden Prozent-Zahlen in der zweiten Spalte beziehen sich auf das zum
Zeitpunkt der jeweiligen Mitteilung vorhandene Grundkapital. Die Prozent-Angaben in der dritten Spalte sind auf das
heutige Grundkapital bezogen und dienen allein der erleichterten Übersicht über die aktuelle Aktionärsstruktur.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten finden Sie weiter unten.
| 100% Streubesitz | bezogen auf die Aktienzahl zum Zeitpunkt der Mitteilung | bezogen auf das heutige Grundkapital (1.080.719.134 Aktien) | Mitteilung gemäß |
|---|---|---|---|
| UBS AG
davon: davon: |
4,52%
4,49%
3,28%
|
4,51%
4,49%
3,28% |
§ 25 a WpHG
§ 25 WpHG
§§ 21, 22 WpHG |
| BlackRock, Inc.
davon: BlackRock HoldCo 2, Inc. BlackRock Financial Management, Inc. BlackRock Advisors Holdings, Inc. BlackRock International Holdings, Inc. BR Jersey International Holdings, L.P. |
5,08%
|
5,10%
|
§§ 21, 22 WpHG
|
| Capital Group Companies, Inc.
davon: Capital Research and Management davon: EuroPacific Growth Fund |
8,02%
|
8,07%
|
§§ 21, 22 WpHG
|
| Dodge & Cox Investment Managers
davon: Dodge & Cox International Stock Fund |
9,95%
|
9,88%
|
§§ 21, 22 WpHG
|
(Stand: 14. Mai 2013)
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Nach § 21 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen
erreicht,
überschreitet oder
unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. In die Berechnung des Stimmrechtsanteils sind neben den Stimmrechten aus Aktien, die dem Aktionär gehören, auch solche Stimmrechte einzubeziehen, die ihm nach § 22 WpHG zugerechnet werden. Das Unterlassen einer Stimmrechtsmitteilung hat
gravierende Folgen: Die Rechte aus sämtlichen Aktien bestehen nicht, bis der jeweilige Aktionär die Mitteilungspflicht erfüllt hat (u.U. auch noch 6 Monate länger). Darüber hinaus kann gegen den Aktionär ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro verhängt werden.
Eine vergleichbare Mitteilungspflicht mit entsprechenden Rechtsfolgen sieht § 25 WpHG im Hinblick auf Finanzinstrumente vor, die ihrem Inhaber ein unbedingtes Recht zum einseitigen Erwerb stimmberechtigter Aktien verleihen. Zum 1. Februar 2012 wurde darüber hinaus mit § 25a WpHG eine weitere Mitteilungspflicht eingeführt: Diese erstreckt sich auf solche Finanz- und sonstige Instrumente, die es ihrem Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien zu erwerben.
Gemäß § 26 WpHG ist Infineon verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21, 22 WpHG und nach §§ 25, 25a WpHG zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen nehmen wir über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) vor. Den vollständigen Wortlaut der DGAP-Veröffentlichungen von Infineon finden Sie
hier.
Adressänderungen im Aktienregister
Infineon-Aktionäre können Adressänderungen im Aktienregister online
(Click auf 'Aktionärsbereich' im folgendem Link) veranlassen:
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