Häufig gestellte Fragen

Die Hauptversammlung findet am 17. Februar 2022 um 10:00 Uhr statt.

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (in seiner aktuellen Fassung nachfolgend „COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Vor dem Hintergrund der unabsehbaren weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln soll dadurch insbesondere Planungssicherheit gewährleistet ermöglicht werden. Außerdem sollen Gesundheitsrisiken für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder soweit wie möglich vermieden werden. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg, dem Ort der Hauptversammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.

Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 10. Februar 2022 (MEZ) zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind – ebenso wie die von ihnen beauftragten Bevollmächtigten – zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung berechtigt. Für die Ausübung dieser Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 11. Februar 2022 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) ein sog. Umschreibestopp (Technical Record Date) gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung aber nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Ihre Anmeldung muss uns spätestens am 10. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) zugegangen sein. Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anmeldung kann in Textform 

  • unter der Anschrift
    Infineon Technologies AG
    c/o Computershare Operations Center
    80249 München

    oder

    unter der E-Mail-Adresse
    anmeldestelle@computershare.de

oder auf elektronischem Weg 

erfolgen.

Für die elektronische Anmeldung im Internet benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und einen individuellen Zugangscode. Beides erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie Ihren individuellen Zugangscode bereits im InvestorPortal geändert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet sind unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes möglich. Beides erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie Ihren individuellen Zugangscode bereits im InvestorPortal geändert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Der Versand der Einladung an die Aktionäre hat am 20. Januar 2022 begonnen.

Es sind nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien vorher verkauft, wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung womöglich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. In diesem Fall verfällt die bereits ausgestellte Anmeldebestätigung.

Für Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank. Diese wird die Änderung Ihrer Adresse im Aktienregister der Infineon Technologies AG für Sie veranlassen.

Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Ihrer Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass überhaupt nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre eine Dividende beschließt.

Die Verwaltung wird der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Die Ausschüttungssumme beträgt damit insgesamt rund EUR 351 Millionen (die genaue Ausschüttungssumme hängt von der Anzahl der eigenen – nicht dividendenberechtigten – Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ab).

Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird der nach der Dividendenzahlung verbleibende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Ja, die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 unterliegt einem Steuerabzug in Höhe von 26,375% (25% Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer zzgl. davon 5,5% Solidaritätszuschlag). Diese sog. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht einbehalten, sofern bzw. soweit bei der depotführenden Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Ausländische Anleger müssen zusätzlich noch die Steuerpflicht in ihrem jeweiligen Land prüfen.

Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.

Dividendenberechtigt sind solche Infineon-Aktien, die sich am 17. Februar 2022, also dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird, in Ihrem Aktiendepot befinden.

Entscheidend ist der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.

Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 17. Februar 2022 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen am 22. Februar 2022. Ab dem 18. Februar 2022 notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.

Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.

Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.

Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.