Häufig gestellte Fragen

Die Hauptversammlung findet am 22. Februar 2018 um 10:00 Uhr im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München, statt.

Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 15. Februar 2018 zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 16. Februar 2018 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) ein sog. Umschreibestopp (Technical Record Date) gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung aber nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei über ihre Aktien verfügen.

Ihre Anmeldung muss uns spätestens am 15. Februar 2018 zugegangen sein. Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anmeldung kann in Textform

  • unter der Anschrift  
    Infineon Technologies AG
    c/o Computershare Operations Center
    80249 München,

    unter der Telefax-Nummer
    +49 (0)89 30903-74681 oder

    unter der E-Mail-Adresse
    hv2018@infineon.com

oder elektronisch

erfolgen.

Für die Anmeldung über unseren Internet-Service unter www.infineon.com/hauptversammlung benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und einen individuellen Zugangscode. Ihren individuellen Zugangscode erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie Ihren individuellen Zugangscode bereits im Internet Service geändert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Ja, Sie können bis zu 2 Eintrittskarten bestellen.

Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet ist unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes möglich. Ihren individuellen Zugangscode erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie Ihren individuellen Zugangscode bereits im Internet Service geändert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Der Versand der Einladung hat am 24. Januar 2018 begonnen.

Es sind nur diejenigen Aktionäre teilnahmeberechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien verkauft, so wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. Die bereits ausgestellte Eintrittskarte verfällt.

Bitte nutzen Sie für Adressänderungen den Abschnitt ‚Adressänderung' auf der Rückseite des Einladungsschreibens. Zusätzlich sollten Sie sich auch an Ihre Depotbank wenden.

Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme an und Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass überhaupt nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließt.

Die Hauptversammlung hat für das Geschäftsjahr 2017 der Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie zugestimmt. Die Ausschüttungssumme beträgt damit insgesamt rund EUR 283 Millionen (die genaue Ausschüttungssumme hängt von der Anzahl der eigenen – nicht dividendenberechtigten – Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ab).

Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird der nach der Dividendenzahlung verbleibende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Aufgrund der früheren steuerbilanziellen Verluste von Infineon wird eine Dividendenzahlung derzeit steuerlich aus dem steuerlichen Einlagekonto entnommen. Auf Dividendenzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto hat Infineon keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag einzubehalten und abzuführen. Eine Dividende kann damit grundsätzlich brutto ohne Steuereinbehalt an die deutschen Anteilseigner ausgezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich bei dem Anteilseigner um eine natürliche Person oder einen institutionellen Anleger handelt.

Die Dividende stellt für einen deutschen Anleger eine grundsätzlich steuerfreie Kapitalrückzahlung dar, die lediglich die Anschaffungskosten der Anteile reduziert. Sollten die Anschaffungskosten des deutschen Anlegers durch die kumulativ von Infineon ausgeschütteten Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto auf null reduziert sein, gilt der übersteigende Betrag der Dividende steuerlich als Veräußerungsgewinn. Zur Ermittlung der entsprechenden steuerlichen Konsequenzen gelten die allgemeinen, in Abhängigkeit vom steuerlichen Status des Anlegers anzuwendenden steuerlichen Regelungen. Sollten die Aktien nach dem 31.12.2008 erworben worden sein, ist von der inländischen Depotbank auf den Teil der Dividende, der steuerlich als Veräußerungsgewinn qualifiziert wird, Abgeltungssteuer einzubehalten.

Auch an ausländische Aktionäre wird die Dividende grundsätzlich brutto ohne Steuereinbehalt ausgezahlt. Hinsichtlich der Besteuerung im jeweiligen Ansässigkeitsstaat kann jedoch keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.

Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.

Das kommt auf den Aktienkurs an. Bei einer Dividende von EUR 0,25 je Aktie beträgt die Dividendenrendite bezogen auf einen angenommenen Aktienkurs von EUR 23 also rund 1,09%.

Dividendenberechtigt sind solche Infineon-Aktien, die sich am Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird (22. Februar 2018), in Ihrem Aktiendepot befinden.

Entscheidend ist der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.

Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 22. Februar 2018 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung am 27. Februar 2018. Ab dem 23. Februar 2018 notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.

Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.

Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.

Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.