Häufig gestellte Fragen

Die Hauptversammlung fand am 8. März 2012 um 10.00 Uhr im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München, statt.

Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 1. März 2012 zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 2. März 2012 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden können.

Ihre Anmeldung muss spätestens am 1. März 2012 bei uns eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anmeldung kann in Textform

  • unter der Anschrift
    Infineon Hauptversammlung 2012
    81056 München,

    unter der Telefax-Nummer
    +49 (0)89 234-9550153 oder

    unter der E-Mail-Adresse
    hv2012@infineon.com

oder

erfolgen.

Für die Anmeldung über unseren Internet-Service unter www.infineon.com/hauptversammlung benötigen Sie einen individuellen Zugangscode. Diesen erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Ja, Sie können bis zu 2 Eintrittskarten bestellen.

Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet ist unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes möglich. Ihren individuellen Zugangscode erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Der Versand der Einladung begann am 8. Februar 2012.

Es sind nur diejenigen Aktionäre teilnahmeberechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien verkauft, so wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. Die bereits ausgestellte Eintrittskarte verfällt.

Bitte nutzen Sie für Adressänderungen entweder den Abschnitt ‚Adressänderung' auf der Rückseite des Einladungsschreibens oder nehmen Sie die Adressänderung im Internet vor. Hierfür benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten. Wenn Sie sich in der Vergangenheit bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode. Zusätzlich sollten Sie sich in jedem Fall an Ihre Depotbank wenden.

Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließt.

Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre sich dem Vorschlag der Verwaltung anschließt.

Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird der restliche Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen eingestellt und stärkt damit die Substanz der Gesellschaft.

Aufgrund der früheren steuerbilanziellen Verluste von Infineon wird eine Dividendenzahlung steuerlich aus dem steuerlichen Einlagekonto entnommen. Auf Dividendenzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto hat Infineon keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag einzubehalten und abzuführen. Eine Dividende kann damit grundsätzlich brutto ohne Steuereinbehalt an die deutschen Anteilseigner ausgezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich bei dem Anteilseigner um eine natürliche Person oder einen institutionellen Anleger handelt.

Die Dividende stellt für einen deutschen Anleger eine grundsätzlich steuerfreie Kapitalrückzahlung dar, die lediglich die Anschaffungskosten der Anteile reduziert.

Auch an ausländische Aktionäre wird die Dividende grundsätzlich brutto ohne Steuereinbehalt ausgezahlt. Hinsichtlich der Besteuerung im jeweiligen Ansässigkeitsstaat kann eine allgemeingültige Aussage jedoch nicht getroffen werden.

Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.

Das kommt auf den Aktienkurs an. Bei einer Dividende von EUR 0,12 je Aktie beträgt die Dividendenrendite bezogen auf einen angenommenen Aktienkurs von EUR 6,00 2,00%.

Infineon-Aktien, die sich am Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird (8. März 2012), in Ihrem Aktiendepot befinden, sind dividendenberechtigt.

Entscheidend ist der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.

Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 8. März 2012 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung am 9. März 2012. Ab diesem Tag notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.

Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.

Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.

Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.