Aufsichtsrat

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Belange informiert und stimmt mit ihm die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Der Aufsichtsrat erörtert die Finanzberichte; er prüft und billigt den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Infineon Technologies AG. Wesentliche Vorstandsentscheidungen, wie die konzernweite Finanz­- und Investitionsplanung sowie größere Akquisitionen und Beteiligungen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen, unterliegen seiner Zustimmung. Er gibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, hat der Aufsichtsratsvorsitzende in einer erneuten Abstimmung bei nochmaliger Stimmengleichheit zwei Stimmen. Im Zusammenhang mit den Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig separate Vorbesprechungen der Anteilseigner­- und der Arbeitnehmervertreter statt, zum Teil auch ohne Anwesenheit der Mitglieder des Vorstands.

Einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die letzte Effizienzprüfung fand im Sommer 2018 statt; die Ergebnisse wurden anschließend im Aufsichtsrat erörtert. Wesentliche Effizienzdefizite wurden dabei nicht festgestellt. 

Der Aufsichtsrat hat für das Gesamtgremium und für die Arbeit seines Investitions­-, Finanz­- und Prüfungsausschusses Geschäftsordnungen beschlossen, die auf der Internet­-Seite des Unternehmens veröffentlicht sind.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG besteht derzeit aus 16 Mitgliedern und setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu jeweils gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer von Delegierten der Mitarbeiter der deutschen Infineon­-Betriebsstätten nach Maßgabe des MitbestG gewählt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt grundsätzlich etwa fünf Jahre.

Vertreter der Anteilseigner

Vertreter der Arbeitnehmer

Ausschüsse

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von drei Ausschüssen vor. Dies sind der – bereits gesetzlich geforderte – Vermittlungsausschuss, des Weiteren der Präsidialausschuss und der Investitions­-, Finanz­- und Prüfungsausschuss. Daneben hat der Aufsichtsrat einen Strategie­- und Technologieausschuss und den vom DCGK vorgesehenen Nominierungsausschuss eingerichtet. Alle Aufsichtsratsausschüsse – mit Ausnahme des lediglich von Anteilseignervertretern besetzten Nominierungsausschusses – sind paritätisch besetzt.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss, dem der Ausichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat konkrete Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang über deren Bestellung die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.

  • Dr. Wolfgang Eder (AR-Vorsitzender, Vorsitzender des Ausschusses)
  • Johann Dechant (Stellvertretender AR-Vorsitzender)
  • Hans-Ulrich Holdenried (Anteilseignervertreter)
  • Jürgen Scholz (Arbeitnehmervertreter)

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss, dem der Ausichtsratsvorsitzende und vier weitere Vertreter der Anteilseigner angehören, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.

  • Dr. Friedrich Eichiner (Anteilseignervertreter; Vorsitzender des Ausschusses)
  • Dr. Wolfgang Eder (AR-Vorsitzender)
  • Géraldine Picaud (Anteilseignervertreterin)
  • Dr. Manfred Puffer (Anteilseignervertreter)
  • Margret Suckale (Anteilseignervertreterin)

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss, dem der Ausichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreterund und derzeit je zwei weitere Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, bereitet unter anderem die Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorstandsvergütung vor. Eine eigene Entscheidungsbefugnis hat der Präsidialausschuss im Hinblick auf die Verträge mit Vorstandsmitgliedern, soweit nicht die Bezüge betroffen sind.

  • Dr. Wolfgang Eder (AR-Vorsitzender, Vorsitzender des Ausschusses)
  • Johann Dechant (Stellvertretender AR-Vorsitzender)
  • Hans-Ulrich Holdenried (Anteilseignervertreter)
  • Annette Engelfried (Arbeitnehmervertreterin)
  • Margret Suckale (Anteilseignervertreterin)
  • Diana Vitale (Arbeitnehmervertreterin)

Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss

Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss (Prüfungsausschuss) besteht aus jeweils zwei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.

Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, erörtert und prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres­- und Konzernabschluss sowie die Halbjahres­- und Quartalsabschlüsse. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Ausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers, erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres­- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und ist für die Festsetzung der Vergütung des Abschlussprüfers zuständig.

Darüber hinaus überwacht der Prüfungsausschuss unter anderem die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems. Dazu kann er sich direkt an Mitarbeiter des Unternehmens wenden und auch externe Hilfe in Anspruch nehmen. Die interne Revision berichtet jährlich an den Prüfungsausschuss, der einen Prüfungsplan und Prüfungsschwerpunkte festlegen kann.

Der Prüfungsausschuss ist ferner zuständig für die Erörterung von Compliance­-Fragen. Der Vorstand und der Corporate Compliance Officer erstatten dem Prüfungsausschuss regelmäßig Bericht über Struktur und Arbeit der Compliance­-Organisation und informieren über auftretende Compliance­-Fälle.

  • Dr. Friedrich Eichiner (Anteilseignervertreter, Vorsitzender des Ausschusses)
  • Johann Dechant (Stellvertretender AR-Vorsitzender)
  • Dr. Wolfgang Eder (AR-Vorsitzender)
  • Annette Engelfried (Arbeitnehmervertreterin)

Strategie- und Technologieausschuss

Der Strategie- und Technologieausschuss, dem je drei Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie und wichtigen Technologiefragen.

  • Dr. Ulrich Spiesshofer (Anteilseignervertreter, Vorsitzender des Ausschusses)
  • Xiaoqun Clever (Anteilseignervertreterin)
  • Dr. Wolfgang Eder (AR-Vorsitzender)
  • Peter Gruber (Arbeitnehmervertreter)
  • Dr. Susanne Lachenmann (Arbeitnehmervertreterin)
  • Jürgen Scholz (Arbeitnehmervertreter)