H. Implementierung und Kontrolle

Dem Corporate Compliance Officer steht beratend ein Compliance Panel zur Verfügung. Mitglieder des Compliance Panels sind neben dem Corporate Compliance Officer Vertreter der Zentralabteilungen Audit (A), Business Continuity (BC), Human Resources (HR) und Legal & Patents (LP). Das Compliance Panel tagt quartalsweise sowie ad-hoc, wenn darüber hinaus notwendig. 

Ebenso sollte auch den Regional Compliance Officers beratend ein Compliance Panel zur Verfügung stehen. 

Das Management der Infineon Technologies AG und seiner Konzerngesellschaften fördert aktiv die breite Kommunikation der Business Conduct Guidelines durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen und sorgt für ihre nachhaltige Implementierung. 

Die Einhaltung der Gesetze und die Beachtung der Business Conduct Guidelines ist in allen Gesellschaften des Infineon-Konzerns weltweit regelmäßig zu kontrollieren. Dies geschieht entsprechend den jeweiligen nationalen Prozeduren und gesetzlichen Bestimmungen. 

Soweit zur Umsetzung dieser Business Conduct Guidelines erforderlich, benennen die Infineon Technologies AG sowie die wesentlichen Konzerngesellschaften jeweils einen Compliance-Beauftragten. 

Die Rule zu den "Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen" gilt unverändert fort, soweit in dieser vorliegenden Corporate Rule nicht Abweichendes festgelegt ist.