I. Addendum

Dieser Abschnitt wurde zur weiteren Erläuterungen einiger weniger Punkte dieser Guideline konzipiert, um regionale kulturelle Besonderheiten wiederzugeben. Die entsprechenden Abschnitte sind hier aufgeführt: 

I 1. Abschnitt B 3. - Korruptionsbekämpfung - Anbieten oder Gewähren von Vorteilen

Abschnitt B 3. dieser Guideline legt fest: "Unberechtigte Geldzahlungen dürfen weder an Amtsträger noch an Geschäftspartner gewährt werden."

Da Geldgeschenke in Asien bei Familienfeierlichkeiten üblich sind, können angemessene Geldgeschenke im Einzelfall durch den lokalen Compliance Officer genehmigt werden. 

I 2. Abschnitt C 3. – Nebentätigkeiten

Abschnitt C 3. der BCG fordert: "Die Aufnahme sowie das Fortführen einer Nebentätigkeit gegen Entgelt sind der Personalabteilung mitzuteilen […]".

In Nordamerika und in Italien sind Infineon-Mitarbeiter nicht aufgefordert, die Personalabteilung über die Aufnahme oder das Fortführen einer Nebentätigkeit zu informieren. Jeder Infineon-Mitarbeiter in diesen Ländern ist jedoch gehalten, Arbeiten zu vermeiden, die seine Leistungen negativ beeinflussen, seinen Aufgaben innerhalb der Firma widersprechen oder einen Interessenkonflikt darstellen.