Wir sind faire Marktteilnehmer

Auf einen Blick

  • Fairer Wettbewerb steht obenan
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht immer beachten
  • Kontakte zu Wettwerbern sind genehmigungspflichtig
  • Korruption passt nicht zur Infineon-Wertekultur
  • Interessenkonflikte durch Beteiligungen oder Nebentätigkeiten transparent machen
  • Keine Nebentätigkeit oder Mitarbeit beim Wettbewerber
  • Geschäftspartner auf Integrität prüfen
  • Geldwäsche verhindern

Wir beachten das Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb zum Wohle aller Marktteilnehmer. Jeder von uns ist verpflichtet, im Umgang mit Geschäftspartnern oder Dritten die Vorschriften des Wettbewerbs- und Kartellrechts einzuhalten. Ausnahmen gibt es nicht, Verstöße werden nicht geduldet.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit Wettbewerbern, Kunden, Lieferanten oder Distributoren sind streng verboten. Auch der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist untersagt. Aufgrund des hohen Risikos eines unzulässigen Informationsaustausches müssen Kontakte zu Wettbewerbern von der Compliance-Abteilung vorab genehmigt werden. Das Nähere hierzu regelt die globale Richtlinie „Kartellrecht“.

Wir lehnen Korruption ab

Wir wollen im Wettbewerb mit der Qualität unserer Produkte und der Wertigkeit unserer Leistungen überzeugen - nicht durch den Einsatz unfairer Mittel. Korruptes Verhalten passt nicht zu unserer Wertekultur und wird nicht geduldet. Schon der Anschein von Korruption muss unter allen Umständen vermieden werden. Infineon unterstützt die (inter-)nationalen Bestrebungen zur Bekämpfung der Korruption. Bestechung - in jedweder Form - lehnen wir ab.

Keiner von uns darf Verbindungen des Unternehmens zu seinem eigenen oder fremden Vorteil ausnutzen und damit dem Unternehmen einen Nachteil zufügen. Die Annahme privater Vorteile von Dritten (wie Geld, Dienstleistungen, Rabatte) sind verboten, weil sie eine sachorientierte Geschäftsentscheidung beeinflussen können.

Im Kontakt mit öffentlichen Stellen im In- und Ausland gewähren wir unter keinen Umständen Zahlungen oder geldwerte Vorteile an Amtsträger, um an Aufträge oder Vorteile für Infineon zu gelangen. Wenn Amtsträger oder Geschäftspartner einen persönlichen Vorteil fordern oder anbieten, dürfen Sie auf keinen Fall darauf eingehen und müssen unverzüglich Ihren Vorgesetzten und das Compliance Office informieren.

Wir nehmen Geschenke und Einladungen nur in Ausnahmefällen an

Geschenke dürfen nur gemacht oder angenommen werden, wenn dies nach der jeweiligen lokalen Rechtsordnung erlaubt ist und keinerlei Beeinflussung von Entscheidungen bzw. der Eindruck davon besteht. Gleiches gilt für Einladungen zu Veranstaltungen, zum Lunch oder Dinner sowie zu sonstigen Vergünstigungen aller Art.

Zum Schutz des einzelnen Mitarbeiters und des Unternehmens verlangen potenziell kritische Situationen die vorherige Zustimmung des zuständigen Compliance Officers bzw. einer von diesem autorisierten Person. Das Nähere hierzu regelt die globale Richtlinie „Geschenke & Einladungen“.

Geschenke und andere Vergünstigungen können als steuerpflichtige geldwerte Vorteile der Einkommenssteuer unterliegen. Alle anwendbaren steuerlichen Vorschriften sind einzuhalten.

Wir gehen mit Interessenkonflikten offen um

Infineon respektiert die persönlichen Interessen und das Privatleben seiner Beschäftigten. Wir legen aber Wert darauf, Konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Interessen oder auch nur deren Anschein zu vermeiden. Mögliche Interessenkonflikte bei Geschäftsentscheidungen müssen dem Vorgesetzten gegenüber angesprochen werden. Auch Personalentscheidungen dürfen nicht von privaten Interessen oder Beziehungen beeinflusst sein. Im Einzelnen gilt Folgendes:

Wir informieren über unsere Nebentätigkeiten

Entgeltliche Nebentätigkeiten sowie Mandate in anderen Wirtschaftsunternehmen (z. B. als Vorstand, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat oder Beirat) sind der Personalabteilung zu melden. Sie können untersagt werden, wenn

  • sie zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führen,
  • sie den Pflichten des Mitarbeiters bei Infineon widersprechen,
  • die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht.

Die Entscheidung trifft die Führungskraft des Mitarbeiters.

Jede unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit für ein Unternehmen, das mit Infineon direkt oder indirekt im Wettbewerb steht, ist nicht gestattet.

Gelegentliche schriftstellerische Tätigkeiten, Vorträge und ehrenamtliche Tätigkeiten gelten nicht als Nebentätigkeit. Einzelheiten und Abweichungen aus rechtlichen Gründen in den einzelnen Ländern (z. B. USA, Italien) werden in Absprache mit dem Corporate Compliance Officer getroffen.

Wir informieren über unsere Beteiligungen

Beschäftigte von Infineon müssen ihren Vorgesetzten sowie die Personalabteilung unaufgefordert schriftlich informieren, wenn

  • sie sich direkt oder indirekt an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen oder beteiligt sind und auf das Management dieser Gesellschaft Einfluss nehmen können;
  • sie direkt oder indirekt eine Beteiligung an einem Geschäftspartner von Infineon halten oder erwerben und sie mit dem jeweiligen Unternehmen dienstlich befasst sind.

Gleiches gilt, wenn nahestehende Personen (z. B. Familienangehörige) solche Beteiligungen eingehen bzw. eingegangen sind.

Von unseren Lieferanten erwarten wir die Einhaltung der in unseren „Principles of Purchasing“ festgelegten Anforderungen.

Wir wählen unsere Geschäftspartner sorgfältig aus

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir ebenfalls integres Geschäftsverhalten. Deshalb überprüfen wir unsere Geschäftspartner nach Bedarf, ob sie für die Einhaltung von Recht und Gesetz Gewähr bieten und die von Infineon anerkannten Menschenrechts- und Sozialstandards einhalten. Wir gehen keine Geschäftsbeziehung mit einem Partner ein, der offensichtlich relevante nationale Gesetze oder internationale Konventionen verletzt, seine wahre Identität oder Eigentümerstruktur verschleiert, Geldwäsche betreibt oder Terrorismus finanziert bzw. keine angemessenen Anstrengungen unternimmt, diese Missstände abzustellen.

Wir verhindern Geldwäsche

Geldwäsche, also das Einschleusen – z. B. durch Umtausch oder Transfer – von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Wirtschaftskreislauf, ist in vielen Ländern eine Straftat. Jeder bei Infineon ist bei seiner Tätigkeit zur Einhaltung der in- und ausländischen Geldwäschevorschriften verpflichtet. Dazu gehört, dass vor einer Transaktion ausreichende Informationen über das geschäftliche Umfeld des Vertragspartners, den Vertragspartner selbst und den Zweck des von ihm beabsichtigten Geschäfts zu beschaffen sind. Bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten über die Zulässigkeit von finanziellen Transaktionen ist unverzüglich der zuständige Compliance Officer einzuschalten.

Wir halten uns an die Gesetze zur Exportkontrolle

Wir achten alle Exportkontroll- und Zollvorschriften der Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind. Mitarbeiter, die mit der Ein- und Ausfuhr bzw. dem Transfer von Waren, Dienstleistungen, Hardware, Software oder Technologie betraut sind, sind zur Einhaltung aller geltenden Sanktionsprogramme, Exportkontroll- und Zollgesetze und -verordnungen sowie aller bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Richtlinien und Prozesse verpflichtet.