Corporate Governance
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
(Bestandteil des Lageberichts – ungeprüft)
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2011 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG GEMÄSS § 161 AKTIENGESETZ ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die Infineon Technologies AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2010 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen
Darüber hinaus hat Infineon alle Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 übernommen.
RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
Corporate Governance – Standards guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG verstehen unter Corporate Governance ein umfassendes Konzept für eine verantwortungsvolle, transparente und wertorientierte Unternehmensführung. Gute Corporate Governance fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in unser Unternehmen. Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte sorgen dafür, dass die Corporate Governance in allen Bereichen des Unternehmens aktiv gelebt und ständig weiterentwickelt wird. Neben dem Deutschen Corporate Governance Kodex umfasst Corporate Governance bei Infineon auch die Standards des internen Kontrollsystems, Compliance – dabei insbesondere die Leitlinien für das unternehmerische Verhalten im Wettbewerb („Infineon Business Conduct Guidelines“) – sowie die Regelungen zu den Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen, die im Infineon-Intranet von allen Mitarbeitern eingesehen werden können.
„Business Conduct Guidelines“
Wir führen unser Geschäft verantwortungsvoll in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen – und wir haben verschiedene Richtlinien aufgestellt, die dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht wird. Die „Business Conduct Guidelines“ werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Sie enthalten insbesondere Regelungen zum gesetzeskonformen Verhalten, zum Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum Umgang mit Firmeneinrichtungen, Daten und Informationen sowie zum Thema Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit. Daneben enthalten sie aber auch Regeln zum Umgang mit Beschwerden und Hinweisen auf Verstöße gegen diese Richtlinien.
Corporate Compliance Officer und Compliance-Panel
Bei Infineon wurde die bestehende Compliance Organisation optimiert. Zum 1. Juni 2011 wurde ein nunmehr eigenständiges Compliance Office eingerichtet und mit umfangreicheren Ressourcen als bisher ausgestattet. Damit bekräftigt Infineon sein klares Bekenntnis zu uneingeschränkter Rechtstreue und der Einhaltung ethischer Standards, welche die legitimen Interessen von Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und Aktionären schützen, die Reputation Infineons bewahren und die Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigen. Neben den klassischen Compliance-Zielen wie Risikominimierung, Effizienz- und Effektivitätssteigerung dient die Sicherstellung der Compliance dazu, die Reputation von Infineon als verlässlichem und fairem Geschäftspartner nachhaltig zu festigen und damit zum Gesamt erfolg des Unternehmens beizutragen.
Der Corporate Compliance Officer der Infineon Technologies AG berichtet direkt an den Vorstand. Er arbeitet an der Erstellung von Richtlinien mit, entwickelt das Infineon-Compliance- Programm, initiiert Compliance Audits oder wirkt dabei mit, berät die Mitarbeiter, nimmt Beschwerden und Hinweise – auch anonym – entgegen und koordiniert die Aufklärung von Compliance-Fällen. Darüber hinaus führt er turnusmäßig Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu Compliance-Themen, unter anderem Kartellrecht und Anti-Korruption, durch. Er wird unterstützt von regionalen Compliance Officers. Wir haben außerdem ein Compliance-Panel implementiert, das sich aus erfahrenen Führungskräften der Bereiche Recht, Personal, interne Revision und Unternehmenssicherheit zusammensetzt. Die Mitglieder des Compliance-Panels treffen sich regelmäßig und beraten den Compliance Officer.
Risikomanagement
Der Vorstand betrachtet ein systematisches und effektives Risiko- und Chancenmanagement als wichtigen Teil guter Corporate Governance und wesentlichen Erfolgsfaktor. Es ist Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit und sorgt dafür, dass Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und Risikopositionen minimiert werden. Durch diese Transparenz der unternehmensweiten Risikosituation wird ein zusätzlicher Beitrag zur systematischen und kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts geleistet.
Unser unternehmensweites Risiko- und Chancenmanagementsystem besteht aus den Teilprozessen Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikosteuerung und Risikoüberwachung und wird kontinuierlich den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Seine Wirksamkeit wird regelmäßig vom Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überprüft.
Einzelheiten zum Risikomanagement bei Infineon sind im Risiko- und Chancenbericht dargestellt, der sowohl das Risiko- und Chancenmanagement als auch das interne Kontrollsystem bei Infineon näher beschreibt.
Transparente Unternehmensführung
Wir erstatten unseren Aktionären nach einem festen Finanzkalender viermal im Jahr Bericht über die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Mitglieder des Vorstands informieren Aktionäre, Analysten und die Öffentlichkeit regelmäßig über die Quartals- und Jahresergebnisse. Unsere umfangreiche Investor-Relations-Arbeit umfasst regelmäßige Treffen mit Analysten und institutionellen Anlegern sowie Telefonkonferenzen. Alle Mitteilungen und Informationen stehen in der Regel auf unserer Internet-Seite und dort auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert die Infineon Technologies AG in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Infineon-Aktie erheblich zu beeinflussen.
Eine detaillierte Auflistung aller im Geschäftsjahr 2011 veröffentlichten kapitalmarktbezogenen Informationen enthält das jährliche Dokument, das gemäß § 10 WpPG auf der Internet-Seite der Infineon Technologies AG veröffentlicht wird.
Infineon hat einen Offenlegungsausschuss („Disclosure Committee“), bestehend aus Mitarbeitern verschiedener Fachabteilungen, eingerichtet, der die Veröffentlichung bestimmter Finanzinformationen und anderer wesentlicher Informationen überprüft und freigibt.
Der Vorstand muss nach deutschem Recht einen Bilanzeid leisten. Die hierzu erforderlichen Angaben werden in einem internen Verfahren von Führungskräften, die unternehmerische Verantwortung tragen, gegenüber dem Vorstand bestätigt.
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Seit dem Geschäftsjahr 2009 erstellt die Infineon Technologies AG den Konzernabschluss ausschließlich nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards )IFRS). Der Jahresabschluss der Infineon Technologies AG wird weiterhin nach den Vorschriften des HGB erstellt. Der Jahresabschluss der Infineon Technologies AG und der Konzernabschluss für den Infineon-Konzern sowie der zusammengefasste Lagebericht werden nach Billigung durch den Aufsichtsrat innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahrs veröffentlicht.
Die Rechnungslegung unseres Unternehmens für das Geschäftsjahr 2011 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (KPMG) geprüft. Außerdem wurde auch der Halbjahresfinanzbericht durch die KPMG einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Prüfungen umfassen auch das Risikofrüherkennungssystem und die Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Die Quartalsberichte sowie der Halbjahresfinanzbericht werden vor der Veröffentlichung vom Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Mit der KPMG wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten.
BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE DER ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE IHRER AUSSCHÜSSE
Das deutsche Aktienrecht, dem die Infineon Technologies AG unterliegt, sieht ein zweistufiges System der Verwaltung der Gesellschaft vor, nämlich die Unternehmensführung durch den Vorstand und die Unternehmenskontrolle durch den Aufsichtsrat. Wir sind davon überzeugt, dass diese Trennung der beiden Funktionen eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Corporate Governance ist. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten aber im Interesse des Unternehmens eng zusammen.
Vorstand
Der Vorstand der Infineon Technologies AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, wurde aber mit Wirkung zum 1. Januar 2012 auf vier Mitglieder erweitert. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze festgesetzt. Die Mitglieder des Vorstands sollten demgemäß in der Regel nicht älter als 67 Jahre sein. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat nach seiner Geschäftsordnung neben der fachlichen und persönlichen Eignung auch auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an.
Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Unternehmens; er ist allein an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Interessen aller „Stakeholder“. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisationon.
Nach deutschem Aktienrecht ist der Vorstand insgesamt für die Führung des Unternehmens verantwortlich. Der Infineon-Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben. Danach leiten alle seine Mitglieder das Unternehmen gemeinschaftlich und arbeiten kollegial zusammen. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Aufsichtsrat. Er hält mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig Kontakt und berät mit ihm die wesentlichen Aspekte der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Konzerns. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der ordentlichen Sitzungen umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und der einzelnen Geschäftsbereiche sowie über die Finanz- und Investitionsplanung. Über Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich.
Aufsichtsrat
Arbeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Belange der Geschäftsentwicklung, der Planung sowie der Risikolage informiert und stimmt mit dem Vorstand die Strategie und deren Umsetzung ab. Der Aufsichtsrat erörtert die Quartalsberichte und prüft und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Infineon Technologies AG. Wesentliche Vorstandsentscheidungen, wie die konzernweite Finanz- und Investitionsplanung sowie größere Akquisitionen und Beteiligungen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen, unterliegen seiner Zustimmung. Einzelheiten sind in den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat geregelt. Bei Abstimmungen im Aufsichtsrat hat bei Stimmengleichheit der Vorsitzende des Aufsichtsrats in einer erneuten Abstimmung bei nochmaliger Stimmengleichheit zwei Stimmen.
Die Aufgaben des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind im Gesetz, in der Satzung und in den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats beziehungsweise seiner Ausschüsse geregelt.
Einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Im Geschäftsjahr 2010 wurde erstmals eine Bestandsaufnahme der Aufsichtsratstätigkeit durch einen unabhängigen externen Berater vorgenommen. Die Ergebnisse dieser externen Effizienzprüfung wurden in der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2010 präsentiert und diskutiert. Die letzte Effizienzprüfung fand im Herbst 2011 statt. Anhand eines Fragenkatalogs, der verschiedene Bereiche und Kriterien der Aufsichtsratsarbeit adressiert, wurde die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand ermittelt und anschließend im Aufsichtsrat erörtert.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Mitarbeiter von Delegierten der Mitarbeiter der deutschen Infineon-Betriebsstätten nach Maßgabe des MitbestG gewählt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt regelmäßig fünf Jahre. Sowohl die Vertreter der Anteilseigner als auch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2010 neu gewählt. Herr Prof. Dr. Klaus Wucherer, der vor seiner Wahl durch die Hauptversammlung am 11. Februar 2010 angekündigt hatte, ungeachtet seiner fünfjährigen Wahlperiode nur ein Jahr im Amt zu bleiben, hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 17. Februar 2011 niedergelegt. Als Nachfolger hat die Hauptversammlung am 17. Februar 2011 Herrn Wolfgang Mayrhuber in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Mayrhuber in seiner Sitzung am gleichen Tag zu seinem Vorsitzenden gewählt. Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder dauert bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschließen wird.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt soll nach Auffassung des Aufsichtsrats den Grundsätzen der Vielfalt (Diversity) entsprechen. Das bedeutet zum einen, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der in einem offenen, innovativen, weltweit tätigen Unternehmen wie Infineon vorzufindenden Vielfalt möglichst Rechnung tragen soll. Es bedeutet aber auch, dass niemand nur deshalb als Kandidat für den Aufsichtsrat ausscheidet oder für den Aufsichtsrat vorgeschlagen wird, weil sie oder er über eine bestimmte Diversity-Eigenschaft verfügt beziehungsweise nicht verfügt. Dabei ist „Diversity“ als internationale (nicht im Sinne einer bestimmten Staatsbürgerschaft, sondern einer prägenden Herkunft, Erziehung, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit), geschlechtliche und Altersvielfalt zu verstehen.
Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 DCGK hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 22. November 2010 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden je zur Hälfte von der Hauptversammlung und den Arbeitnehmern gewählt. Auf die Auswahl der Aufsichtsratskandidaten der Arbeitnehmer kann der Aufsichtsrat keinen Einfluss nehmen. Ungeachtet dessen ist erklärtes Ziel des Aufsichtsrats, dass in ihm
(i) mindestens zwei Frauen und
(ii) mindestens ein Drittel – wie oben definiert – „internationale“ Vertreter
vorhanden sind.
Diesen Mindestzielen entspricht die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bereits jetzt. Sie sollen auch in Zukunft jederzeit verwirklicht werden. Der Aufsichtsrat beachtet außerdem die in seiner Geschäftsordnung festgesetzte Altersgrenze, wonach als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur eine Person vorgeschlagen werden soll, die nicht älter als 69 Jahre ist.
Der Aufsichtsrat wird dieses Anforderungsprofil und diese Ziele bei seinen künftigen Personalvorschlägen berücksichtigen. Entsprechendes gilt für den Nominierungsausschuss, soweit er das Votum des Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat empfiehlt seinen von den Arbeitnehmern gewählten Mitgliedern, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Kräften um eine Berücksichtigung des Anforderungsprofils und der Ziele im Hinblick auf die von den zuständigen Gremien der Arbeitnehmer gemachten Wahlvorschläge zu bemühen. Außerdem empfiehlt der Aufsichtsrat eine Berücksichtigung der Ziele auch denjenigen seiner Mitglieder, die einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds stellen.
Aufsichtsratsausschüsse
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von drei Ausschüssen vor. Dies sind der Vermittlungsausschuss, der Präsidialausschuss und der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss. Daneben hat der Aufsichtsrat einen Strategie- und Technologieausschuss und den vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehenen Nominierungsausschuss eingerichtet. Alle Aufsichtsratsausschüsse – mit Ausnahme des lediglich von Anteilseignervertretern besetzten Nominierungsausschusses – sind paritätisch besetzt.
Der Präsidialausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und je ein Vertreter der Anteilseigner und der Mitarbeiter angehören, bereitet unter anderem die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Entscheidung des Aufsichtsratsplenums über die Vorstandsvergütung vor und ist für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Verträge mit Vorstandsmitgliedern zuständig, soweit nicht die Bezüge betroffen sind.
Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss („Prüfungsausschuss“) besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und je einem weiteren Vertreter der Anteilseigner und der Mitarbeiter. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Dr. Eckart Sünner, verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Prüfungsausschusses eines anderen DAX-Konzerns über besonderen Sachverstand und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Rechnungslegungegung.
Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, erörtert und prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Ausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt die Prüfungsschwerpunkte fest und ist für die Festsetzung der Vergütung des Abschlussprüfers zuständig.
Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss unter anderem mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems. Dazu kann er sich direkt an alle Mitarbeiter des Unternehmens wenden und auch externe Hilfe in Anspruch nehmen. Die interne Revision berichtet jährlich an den Prüfungsausschuss, der einen Prüfungsplan und Prüfungsschwerpunkte festlegen kann.
Der Prüfungsausschuss ist ferner zuständig für die Erörterung von Compliance-Fragen. Der Vorstand beziehungsweise der Corporate Compliance Officer erstatten dem Prüfungsausschuss regelmäßig Bericht über die Compliance-Organisation und informieren auch über gegebenenfalls auftretende Compliance-Fälle.
Der Vermittlungsausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter, ein Vertreter der Anteilseigner und ein Vertreter der Mitarbeiter angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang über die Bestellung die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Der Strategie- und Technologieausschuss, dem drei Vertreter der Anteilseigner und drei Vertreter der Arbeitnehmer angehören, beschäftigt sich mit Themen, die unsere Geschäftsstrategie und wichtige Technologiethemen betreffen.
Der Nominierungsausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende und zwei weitere Vertreter der Anteilseigner angehören, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.
Alle Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig umfassend über ihre Arbeit. Weitere Angaben zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zu ihrer personellen Zusammensetzung finden Sie im Anhang zum Konzernabschluss unter Nr. 42 Abschnitt „Vorstand und Aufsichtsrat“ sowie im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2011 sind bei Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte aufgetreten. Wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt auch für Berater- und sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft. Im November 2010 hat der Aufsichtsrat vorsorglich auch einem Vertrag zwischen der Gesellschaft und der TU München (Lehrstuhl für Technische Elektronik von Frau Prof. Dr. Schmitt-Landsiedel) über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Thema „Sensing für Automotive“ zugestimmt.
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Anteilsbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an der Infineon Technologies AG betrug zum 30. September 2011 weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE („DIRECTORS’ DEALINGS“)
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie sonstige Führungskräfte, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, sowie diesen nahestehende Personen sind gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eigene Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft mitzuteilen. Dies gilt jedoch nur, solange die Gesamtsumme der von einer der oben genannten Führungskräfte und ihr nahestehenden Personen getätigten Wertpapiergeschäfte innerhalb eines Kalenderjahrs mindestens €5.000 erreicht. Die Veröffentlichung wird außerdem der BaFin mitgeteilt. Für die Gesellschaft sind von dieser Regelung nur die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und die ihnen nahestehenden Personen betroffen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist dem Unternehmen folgendes Wertpapiergeschäft gemeldet worden:
Datum: 06.12.2010
Name, Vorname: Schmidt, Gerd
Funktion: Mitglied des Aufsichtsrats
Bezeichnung: Aktien der Infineon Technologies AG
ISIN/WKN: DE0006231004 / 623 100
Kauf/Verkauf: Verkauf
Preis (pro Stück): 7,536 Euro
Stückzahl: 996
Kauf/Verkauf: Verkauf
Preis (pro Stück): 7,358 Euro
Stückzahl: 63
Kauf/Verkauf: Verkauf
Preis (pro Stück): 7,536 Euro
Stückzahl: 491
Geschäftsvolumen: 11.680,93 Euro
Geschäftsort: Börse Frankfurt/Main (Xetra)
VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
Zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 wird auf den ausführlichen Vergütungsbericht verwiesen, der ebenfalls Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre der Infineon Technologies AG treffen ihre Entscheidungen in der Hauptversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Jede Aktie hat eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse zu allen ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und Satzungsänderungen. Aktionäre können Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung stellen, in der Hauptversammlung reden und Fragen stellen und haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten, gerichtliche Sonderprüfungen zu verlangen und Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen deren Organe geltend zu machen, wenn sie ein Fehlverhalten oder Missstände bei der Unternehmensführung und -kontrolle vermuten. Wir wollen die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte so weit wie möglich unterstützen. Die Aktionäre können sich zum Beispiel elektronisch zur Hauptversammlung anmelden, per Briefwahl oder über online erteilte Weisungen an den Stimmrechtsvertreter an den Abstimmungen teilnehmen oder die Generaldebatte im Internet verfolgen. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf unserer Internet-Seite zur Verfügung. Außerdem ist unsere Investor-Relations-Abteilung das ganze Jahr über sowohl telefonisch als auch auf elektronischem Wege erreichbar, um den Informationsaustausch zwischen uns und unseren Aktionären sicherzustellen.
INFINEON-AKTIENOPTIONSPLÄNE
Der am 16. Februar 2006 von der Hauptversammlung beschlossene Infineon-Aktienoptionsplan 2006 ist am 30. September 2009 ausgelaufen. Am 11. Februar 2010 hat die Hauptversammlung daraufhin einen neuen Infineon-Aktienoptionsplan 2010 („SOP 2010“) beschlossen, der den Aktienoptionsplan 2006 ablöst. Gemäß den Bedingungen des SOP 2010 kann die Gesellschaft innerhalb von drei Jahren bis zu 12 Millionen Optionen ausgeben. Der Ausübungspreis für eine neue Aktie entspricht 120 Prozent des durchschnittlichen Aktienpreises während der fünf Handelstage vor dem Ausgabetag der Option. Die ausgegebenen Optionen können nur ausgeübt werden, wenn der Infineon-Aktienkurs sich besser entwickelt als der Philadelphia Semiconductor Index (SOX). Hierzu werden zunächst als jeweilige Referenzwerte (100 Prozent) die arithmetischen Durchschnitte der Infineon-Aktienkurse und der Tagesendstände des SOX während eines Dreimonatszeitraums nach der Ausgabe der Bezugsrechte gebildet. Während eines Zeitraumes, der ein Jahr nach Ausgabe der Bezugsrechte beginnt und bis zum Ende ihrer Laufzeit dauert, muss der Infineon-Aktienkurs den SOX (Tagesendstand), gemessen an den jeweiligen Referenzwerten, sodann mindestens einmal an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen übertreffen.
Nach der Regelung des SOP 2010 kann die Ausgabe von Aktienoptionen sowohl an die Mitarbeiter als auch an die Mitglieder des Vorstands innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses oder innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Konzernergebnisse für das erste, zweite oder dritte Quartal erfolgen, spätestens jedoch bis zwei Wochen vor dem Ende des zum Zeitpunkt der Zuteilung laufenden Quartals.
Eine Darstellung unserer übrigen Aktienoptionspläne findet sich im Anhang zum Konzernabschluss unter Nr. 32; im Volltext sind die Pläne unter www.infineon.com („Über Infineon/ Investor/Corporate Governance/Aktienoptionsplan“) einsehbar.
Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance bei Infineon finden Sie im Internet unter www.infineon.com („Über Infineon/Investor/Corporate Governance“).
Neubiberg, Dezember 2011