D. Umgang mit Firmeneinrichtungen
Die für den Dienstgebrauch bestimmten Einrichtungen und Materialien in Büros und Werkstätten (z. B. Telefon, Fax, PC einschließlich E-Mail und Internet/Intranet, Kopierer, Poststelle, Werkzeuge) dürfen grundsätzlich nicht für außerdienstliche Zwecke benutzt werden. Soweit sich jedoch der Gebrauch auf die gelegentliche persönliche Nutzung beschränkt (z. B. wenn aus fürsorglichen oder familiären Gründen notwendig) und mit diesen Business Conduct Guidelines in Einklang steht, wird dies als zulässig erachtet. In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.
Infineon-Mitarbeiter dürfen für andere als betrieblich bedingte Zwecke keine Bild-, Ton- und Datenaufzeichnungen im Betrieb herstellen.

