D. Umgang mit Firmeneinrichtungen
Die für den Dienstgebrauch bestimmten Einrichtungen und Materialien in Büros und Werkstätten (z.B. Telefon, Fax, PC einschließlich E-Mail und Internet/Intranet, Kopierer, Poststelle, Werkzeuge) dürfen grundsätzlich nicht für außerdienstliche Zwecke benutzt werden. Die gelegentliche private Nutzung ist gestattet (z.B. wenn aus fürsorglichen oder familiären Gründen notwendig), soweit sie mit den Business Conduct Guidelines in Einklang steht. Einzelheiten - insbesondere zu den Voraussetzungen für die Privatnutzung - werden in den einzelnen Ländern in Absprache mit dem Corporate Compliance Officer geregelt. In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.
Infineon-Mitarbeiter dürfen für andere als betrieblich bedingte Zwecke keine Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnungen im Betrieb herstellen.