Infineon stellt Behauptungen von Macom Technology Solutions richtig

20.12.2016 | Market News

München, Deutschland, und Milpitas, USA – 20. Dezember 2016 – Das Gerichtsverfahren der Infineon Technologies AG sowie der Tochtergesellschaft Infineon Technologies Americas Corp. auf der einen und Macom Technology Solutions Holdings, Inc., auf der anderen Seite befindet sich in einer frühen Phase. Das Gericht hat in der Sache noch keine Entscheidung getroffen. Macom hat weder den Fall gewonnen noch ist ein baldiger Vergleich zu erwarten.

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Unternehmen beruht auf unvereinbarbaren Geschäftsphilosophien. Infineon steht für freien Wettbewerb und ist mit vielen Wettbewerbern Lizenzverträge eingegangen, die den Partnern eine große Handlungsfreiheit einräumt. Macom bevorzugt dagegen Exklusivität. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens wird entschieden werden, ob Macom weiterhin an bestimmten Patenten von Infineon Americas lizensiert ist. Infineon Americas ist Eigentümer der Patente und hat dadurch die notwendigen Rechte für eigene Unternehmenszwecke.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Macom hatte vorsätzlich Patente von Infineon Americas verletzt, indem die im Lizenzvertrag eingeräumten Nutzungsrechte überschritten wurden. Macom gab die Verletzung zwar zu, wies aber das Angebot von Infineon Americas zurück, die Lizenzvereinbarung entsprechend zu erweitern. Aus diesem Grund kündigte Infineon Americas die Macom gewährte Lizenz im März 2016. Macom erhob daraufhin Klage vor dem United States District Court for the Central District of California in Los Angeles. Während noch keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde, wies das Gericht im Oktober 2016 den zweiten Versuch von Macom einer Klageschrift ab (Macom hatte die erste freiwillig geändert). Macom hat vor kurzem eine dritte Version einer Klageschrift eingereicht. Infineon bewertet diese nach wie vor als fehlerhaft und wird im Laufe der Woche erneut Antrag auf Klageabweisung stellen. Infineon geht davon aus, dass das Gericht ein Urteil innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Beginn des eigentlichen Hauptsacheverfahrens fällen wird.

Einstweilige Verfügung soll Status quo bis zur Entscheidung sicherstellen

Um den Status quo bis zur Entscheidung des Gerichts zu wahren, hat das Gericht in der Zwischenzeit eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese dient dazu, Macom vor irreparablen Schäden zu schützen, sollte Macom letztlich Recht erhalten. Infineon könne dagegen versuchen, Schadenersatz später einzuklagen, sollte Infineon das Verfahren gewinnen. Die einstweilige Verfügung stellt für Infineon keine Bedrohung der Geschäftsaktivitäten dar.

Im Widerspruch zu einer von Macom verbreiteten Presseinformation hat das Gericht keine Entscheidung getroffen, dass Infineon „falsch gehandelt hat, weil es versuchte, in einem Macom vorbehaltenen Bereich zu agieren (‚…acted improperly in trying to operate in Macom's exclusive field.‘)“ Sollte Macom durch Pressemitteilungen, Analystengespräche und Kundenkommunikation den Eindruck erweckt haben, dass Macom den Fall gewonnen habe oder ein Vergleich bevorstehe, dann sind diese Eindrücke falsch.

Über Infineon

Die Infineon Technologies AG ist ein weltweit führender Anbieter von Halbleiterlösungen, die das Leben einfacher, sicherer und umweltfreundlicher machen. Mikroelektronik von Infineon ist der Schlüssel für eine lebenswerte Zukunft. Mit weltweit mehr als 36.000 Beschäftigten erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2016 (Ende September) einen Umsatz von rund 6,5 Milliarden Euro. Infineon ist in Frankfurt unter dem Symbol „IFX“ und in den USA im Freiverkehrsmarkt OTCQX International Premier unter dem Symbol „IFNNY“ notiert.

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Informationsnummer

INFXX201612-021