Infineon und Gesamtbetriebsrat vereinbaren Interessenausgleich und Sozialplan - Stellenabbau wird sozialverträglich umgesetzt

16.01.2002 | Wirtschaftspresse

München, 16. Januar 2002. Die Infineon Technologies AG und der Gesamtbetriebsrat des Unternehmens haben heute nach mehrmonatigen und intensiven Verhandlungen einen Interessenausgleich und Sozialplan unterzeichnet. Die getroffenen Regelungen enthalten vielfältige Maßnahmen mit dem Ziel einer möglichst sozialverträglichen Umsetzung des Personalabbaus, der im Rahmen des umfangreichen Kostensenkungsprogrammes “Impact” im Sommer letzten Jahres angekündigt und begonnen wurde. Der dramatische Einbruch der weltweiten Halbleitermärkte hatte auch für Infineon ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Cash-Position erfordert.

Mit rund 4.400 Mitarbeitern weltweit wurden bereits Vereinbarungen zum Ausscheiden aus dem Unternehmen getroffen, hauptsächlich durch Aufhebungsverträge; davon konnte in Deutschland bereits im Vorfeld der jetzt erzielten Vereinbarungen mit rund 1.600 Mitarbeitern (inklusive Tochtergesellschaften) Einvernehmen hinsichtlich ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen noch während des aktuellen Geschäftsjahres erzielt werden. Auf der Grundlage des vereinbarten Interessenausgleiches und Sozialplanes ist ein betriebsbedingter Abbau von weiteren knapp 600 Mitarbeitern geplant. Auch dieser Schritt ist Bestandteil des im Sommer 2001 beschlossenen Maßnahmenpaketes, das unter anderem den Abbau von rund 5.000 Stellen weltweit vorsieht.

„Die Verhandlungen fanden trotz der unterschiedlichen Interessenslagen in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre statt. Gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat haben wir eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden“, erklärte Infineon-Personalchef Jürgen Buschmann.

Infineon hatte bereits umfangreiche Maßnahmen eingeleitet: Dazu gehören die Einführung von Kurzarbeit an den Standorten Regensburg, München-Perlach und Berlin sowie in Teilbereichen eine Reduzierung der Arbeitzeit von 40 auf 35 Stunden. Darüber hinaus schafft jetzt der Interessenausgleich weitreichende Möglichkeiten, die Auswirkungen des Stellenabbaus in vielfältiger Weise abzufedern. Dazu gehören ein Time-Out-Programm zur befristeten Freistellung von Mitarbeitern bei Fortzahlung eines reduzierten Gehaltes ebenso wie die verstärkte Nutzung des Altersteilzeitangebotes. Darüber hinaus besteht das Angebot einer verstärkten Arbeitszeitflexibilisierung einschließlich Teilzeitarbeit. Eine Jobbörse unterstützt die Vermittlung von Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens. Schließlich können Outplacement-Berater zur Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter bei der externen Stellensuche eingesetzt werden.

Informationsnummer

INFXX200201.028d