Häufig gestellte Fragen

Die Hauptversammlung fand am 21. Januar 2003 um 10:00 Uhr in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München statt.

Alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Infineon Technologies AG eingetragen sind, und die sich innerhalb der Anmeldefrist zur Hauptversammlung angemeldet haben, dürfen an der Hauptversammlung teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Eintrittskartenbestellung bzw. Vollmachterteilung spätestens am 14. Januar 2003 bei uns eingegangen sein muss.

Später eingehende Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Nach erfolgter Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Änderungen oder Weisungserteilungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung über das Internet vorzunehmen.

Sie können eine Eintrittskarte bestellen, damit Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können.

Daneben bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Mitarbeiter der Infineon Technologies AG zu bevollmächtigen, für Sie gemäß Ihren Weisungen abzustimmen.

Sie können natürlich Ihre Stimmrechte auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen, sofern diese einen solchen Service anbieten.

Alternativ zu dem Ihnen per Post zugesandten Anmeldebogen können Sie für die Eintrittskartenbestellung sowie für die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das Internet nutzen.

Bei Verwendung des Internets haben Sie die Möglichkeit, Änderungen oder Weisungserteilungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung am 21. Januar 2003 vorzunehmen. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der zu erwartenden vielen Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zuschicken können.

Die Anmeldung bzw. Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Internet ist unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer möglich.

Der Versand der Einladung beginnt am 20. Dezember 2002. Wir gehen davon aus, dass diese kurz nach Weihnachten bei Ihnen eingehen wird.

Es sind nur diejenigen Aktionäre teilnahmeberechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien verkauft, so wird der Aktionär zum Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich nicht mehr eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein.

Nein, für das Geschäftsjahr 2001/2002 wird keine Dividende ausgeschüttet.

Bitte nutzen Sie für Adressänderungen entweder den Abschnitt ‚Adressänderung' auf der Rückseite des Einladungsschreibens oder nehmen Sie die Adressänderung im Internet vor. Dazu benötigen Sie sowohl die Aktionärsnummer als auch die individuelle Zugangsnummer, die Sie ebenfalls auf der Rückseite des Einladungsschreibens vorfinden. Zusätzlich sollten Sie sich in jedem Fall an Ihre Depotbank wenden.